Das AGR weist in seiner Stellungnahme vom 20. Januar 2022 darauf hin, die verbindlich festgelegten Schusszahlen seien vom Beschwerdegegner zu erheben und bei der periodisch durchgeführten Anlagekontrolle durch den örtlich zuständigen eidgenössischen Schiessoffizier zu kontrollieren. Auf entsprechende Rückfrage des Rechtsamts hin teilte der Beschwerdegegner in seiner Stellungnahme vom 12. Juli 2022 mit, für jede Disziplin respektive jede Zielscheibe gebe es eine 16 Vgl. Vorakten pag. 1.12 17 Zu finden unter: www.bauen.dij.be.ch > Arbeitshilfen > Verzeichnis der Fachstellen und erforderlichen Nebenbewilligungen