Allerdings ist gar nicht erstellt, ob hier überhaupt ein Eingriff in Hecken oder Feldgehölze vorliegt. Die ANF hat dies in ihrem Amtsbericht offen gelassen: «Durch den Neubau betroffen sind einige bestehende Bestockungen betroffen. In den Unterlagen finden sich keine Angaben zu diesen Bestockungen. Anhand der Orthofotos könnte es sich hierbei um geschützte Feldgehölze im Sinne von Art. 27 und Art. 28 NSchG handeln.» Analoges gilt auch hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung von NHG-geschützten artenreichen Wiesen: «Zudem bestehen keine Angaben zu der Zusammensetzung der tangierten Wiesen.