Ein anderer Teil der vorgeschlagenen Massnahmen (Schalldämpfung der Waffen, lärmdichte Einhausung von Anlagen) dürfte nicht möglich oder unverhältnismässig sein. Von den vorgeschlagenen Massnahmen dürfte am ehesten eine Erhöhung der geplanten Lärmschutzwand in Frage kommen, sofern sich damit mit einem verhältnismässigen Aufwand eine erhebliche Lärmreduktion erzielen liesse.