Daher könne eine Schiesslärmmessung nur bei Windstille oder maximal schwachem Mitwind zugunsten der Betroffenen als korrekt durchgeführt bezeichnet werden. Die Nicht-Berücksichtigung einer speziellen Windsituation, welche bei jedem Empfangspunkt einen anderen Effekt habe, sei bei Schiesslärmmessungen daher korrekt. Diese Ausführungen sind hinsichtlich Messung nachvollziehbar und überzeugend. Weshalb die Messresultate anschliessend nicht «windkorrigiert» werden, lässt sich damit aber nicht erklären, da der Wind offenbar durchaus einen erheblichen Einfluss auf die tatsächlichen Pegel an den Immissionsorten hat.