b) Aus diesem Grund reichte der Beschwerdegegner mit Stellungnahme vom 10. November 2022 eine Projektänderung ein. Diese sieht eine Reduktion von bisher 348 Schiesshalbtagen um 25 Schiesshalbtage auf neu maximal 323 Schiesshalbtage pro Jahr vor. Gemäss dem entsprechend revidierten Gutachten der I.________ AG vom 1. November 20228 kann damit der Immissionsgrenzwert von 60 dB am EP 1 mit einem Beurteilungspegel von 60.0 dB eingehalten werden. Allerdings ist dieses revidierte Gutachten noch fehlerhaft oder wirft zumindest Fragen auf. So beträgt der Wert «Total Schrot gewichtet» am EP 1 gemäss Tabelle 8 in Ziff.