Gemäss Stellungnahme der I.________ AG vom 5. Juli 20226 betrug der Gesamtbeurteilungspegel am EP 1 ungerundet 60.44 dB. Gemäss der Vollzugshilfe 1.10 des cercle bruit «Runden und Darstellen von Lärmermittlungsresultaten» vom 6. Dezember 20217 sind Beurteilungspegel Lr auf eine Stelle nach dem Komma mathematisch zu runden, bevor sie mit dem Belastungsgrenzwert (BGW) verglichen werden. Damit ergab sich am EP 1 ein Beurteilungspegel von 60.4 dB, womit der Immissionsgrenzwert von 60 dB überschritten war.