Mit Instruktionsverfügung vom 18. Mai 2022 warf das Rechtsamt verschiedene Fragen auf, unter anderem im Zusammenhang mit einer möglichen Überschreitung des Immissionsgrenzwerts. Darauf reagierte unter anderem der Beschwerdegegner mit einer Stellungnahme vom 12. Juli 2022, wobei er eine Überschreitung des Immissionsgrenzwerts bestritt. Mit Instruktionsverfügung vom 22. August 2022 stellte das Rechtsamt erneut eine Überschreitung des Immissionsgrenzwerts zur Diskussion und wies gleichzeitig auf die Möglichkeit einer Projektänderung hin. In der Folge reichte der Beschwerdegegner mit Stellungnahme vom 10. November 2022 eine Projektänderung ein.