Der Beschwerdegegner beantragt in seiner Beschwerdeantwort vom 10. Januar 2022 die Abweisung der beiden Beschwerden, soweit darauf einzutreten sei. Die ANF äussert sich in ihrer Stellungnahme vom 10. Januar 2022 zur Beschwerde der Beschwerdeführenden 2 bis 23, ohne einen Antrag zu stellen. Das AGR beantragt in seiner Stellungnahme vom 20. Januar 2022 die Abweisung der Beschwerden. In der Beilage reichte des AGR zudem einen Fachbericht des LANAT, Fachstelle Boden, vom 5. Januar 2022 ein.