Sie beantragen, der Gesamtentscheid vom 9. November 2021 und die Verfügung des AGR vom 1. April 2021 seien aufzuheben und dem Baugesuch sei der Bauabschlag zu erteilen. Eventualiter seien der Gesamtentscheid vom 9. November 2021 sowie die Verfügung des AGR vom 1. April 2021 mit zusätzlichen Emissionsbegrenzungen, namentlich Betriebsvorschriften, zu ergänzen. Subeventualiter seien der Gesamtentscheid vom 9. November 2021 sowie die Verfügung des AGR vom 1. April 2021 aufzuheben und die Sache zur weiteren Prüfung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz und das AGR zurückzuweisen.