2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer 1 am 7. Dezember 2021 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 9. November 2021. Das Baugesuch sei dahingehend abzulehnen, dass eine Ausweitung der Schiesszeiten und eine Erhöhung der Schusszahlen zu unterlassen sei. Am 8. Dezember 2021 reichten die Beschwerdeführenden 2 bis 23 gemeinsam Beschwerde bei der BVD ein. Sie beantragen, der Gesamtentscheid vom 9. November 2021 und die Verfügung des AGR vom 1. April 2021 seien aufzuheben und dem Baugesuch sei der Bauabschlag zu erteilen.