unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 9. November 2021 erteilte die Gemeinde Wohlen bei Bern die Baubewilligung und eröffnete gleichzeitig die Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 1. April 2021 gemäss Art. 24 ff. RPG1.