betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Wohlen vom 9. November 2021 (Baugesuch Nr. 74/20; Neue Rollhasenanlage mit offenem Schützenunterstand sowie Ergänzung und Sanierung Lärmschutzwand) sowie die Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung vom 1. April 2021 (G.-Nr. 2021.DIJ.315) I. Sachverhalt