Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Rügen der Beschwerdeführenden unbegründet sind. Der Fachausschuss hat das Bauvorhaben zweimal geprüft und zur Bewilligung empfohlen. Die Gemeinde Worb ist dieser Beurteilung gefolgt. Auch die BVD sieht keinen Anlass, von der Fachmeinung der Fachkommission abzuweichen und dem Bauvorhaben aus ästhetischen Gründen die Bewilligung zu verweigern. 8. Rechtliches Gehör