Der Aufenthalts- und Spielbereich ist zudem an der strassenabgewandten Seite und daher ruhig und bietet auch Kindern die Möglichkeit, sich gefahrlos dort aufzuhalten. Aufgrund der ursprünglichen Kritik des Fachausschusses hat die Bauherrschaft zudem den Hausvorplatzbereich im Norden neu gestaltet und stärker begrünt. Die Anforderungen von Art. 39 und Art. 40 Abs. 1 revGBR sind damit eingehalten. 26 Vgl. «Ortsplanungsrevision Worb, Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV» vom 24. Juni 2019, S. 3 f.