In seiner Empfehlung kommt der Fachausschuss zum Schluss, dass er dem Vorhaben zustimmt, sofern die im Bericht erwähnten Vorgaben berücksichtigt würden. Die Zustimmung des Fachausschusses beinhaltet das gesamte Bauvorhaben und somit auch die Beurteilung der Qualität der Aufenthaltsbereiche, des Aussenraumes i.S. von Art. 40 revGBR und der guten Gesamtwirkung gemäss Art. 39 revGBR. Die BVD sieht keinen Grund, die Einschätzung des Fachausschusses und der Vorinstanz in Frage zu stellen. Art. 40 Abs. 1 revGBR verlangt, dass die Aussenräume genügend Aufenthalts- und Grünbereiche, Bäume, Sträucher und Hecken enthalten sollen und der Gestaltung von Vorgärten, Hausvorplätzen und Eingangsbereichen