Ebenfalls äussert sich der Fachausschuss zur Länge des Gebäudes und beurteilt diese aufgrund der Höhenstaffelung und der Strukturierung der Fassade als gebrochen, wodurch die Gesamtwirkung verträglich sei. Auch diese Einschätzung ist nachvollziehbar, da das Gelände in der Längsrichtung des Bauvorhabens Ost nach West leicht abfällt und das geplante Gebäude dieser Hangneigung durch eine mehrfache Abstufung folgt. Zudem sind zwischen den einzelnen Wohneinheiten optische Abgrenzungen in der Fassade vorgesehen.