Die Massnahme A sah vor, die Materialisierung des Vorplatzes zu ändern und anstelle einer versiegelten Fläche den Vorplatz mit versickerungsfähigem Material zu realisieren. Massnahme B bestand aus der Verschiebung des Hauses nach Süden, was eine Verbreiterung des Grünstreifens zwischen Trottoir und Vorplatz ermöglichen sollte. Dazu sollte die maximale Höhe der Hecke 3.00 m anstatt 2.00 m betragen. Die Massnahme C sah die Reduktion der Aussenparkplätze vor, die Verkürzung des Vorplatzes und die Erweiterung der Grünzonen zur Strasse sowie allenfalls den kompletten Verzicht auf Parkierung im Aussenraum.