Insgesamt wird die gemäss Art. 39 Baureglement geforderte «gute Gesamtwirkung» nicht erreicht. Nordfassade, Vorland und Anbindung an den Strassenraum sind ortsbaulich wenig subtil. Aus Sicht des Fachausschusses ist der Qualität des Freiraums auf der Nordseite des Gebäudes entsprechend Rechnung zu tragen.» Der Fachausschuss gibt in der Stellungnahme vom 21. Januar 2020 folgende Empfehlung ab: «Aus Sicht des Fachausschusses ist eine Lösung zu erarbeiten, die in der Gestaltung der Nordfassade, des Vorlands und der Anbindung an den öffentlichen Raum überzeugt. Es ist nicht auszuschliessen, dass eine solche Lösung nur mit einer Reduktion der jetzt geplanten Ausnutzung zu finden ist.»