Kompetenz hat die Gemeinde Worb Gebraucht gemacht. Verlangt wird, dass die Aussenräume genügend Aufenthalts- und Grünbereiche, Bäume, Sträucher und Hecken enthalten sollen, wobei der Gestaltung von Gärten, Vorgärten, Hausvorplätzen und Eingangsbereichen besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist. Weiter sind nicht überdeckte Abstellplätze wenn möglich und sinnvoll mit einem wasserdurchlässigen, begrünten Belag zu versehen (Art. 40 Abs. 1 revGBR).