Aspekten auseinandergesetzt. Die Aussenbereiche seien dabei genauso mitbeurteilt worden, auch wenn sie nicht explizit erwähnt worden seien. Die Empfehlung des Fachausschusses vom 21. April 2020, wie der Vorplatz zu gestalten sei, bilde integrierender Bestandteil des Gesamtbauentscheides. Das Bauvorhaben habe sich aus verschiedenen und intensiven Prüfungen und Abklärungen der Bauvoranfragen entwickelt, weshalb die Bauabteilung überzeugt sei, dass eine gute Gesamtwirkung erreicht werde.