Der Beschwerdegegner führt aus, die zusätzliche Grünfläche auf dem Vorplatz breche die Dominanz der Parkierfläche. Es nehme zudem sehr wohl Rücksicht auf die Vernetzung von Grünflächen, sei der Baukörper doch umgeben von Grünflächen. Inwiefern durch das Vorhaben der Durchlass zur nahen Landwirtschaftszone verriegelt werde, erschliesse sich nicht. Wildtiere könnten die Parzelle auf der Ost- und Westseite weiterhin durchqueren.