Zudem werde durch den nördlichen Vorplatz – trotz Rasengittersteinen – und die Baute die Parzelle weitgehend versiegelt und auch das Dach werde nicht begrünt, sondern mit Sonnenkollektoren ausgestattet. Allgemein werde keine Rücksicht auf die Vernetzung von Grünflächen genommen, welche das J.________quartier auszeichne. Die Beschwerdeführenden 3 und 4 bringen weiter vor, wegen des ökologisch wertlosen Grünstreifens zwischen Rasengitterplatz und Trottoir werde die Baute weiter nach Süden versetzt. Dadurch gingen ökologisch wertvolle Grünflächen verloren und wegen der dadurch ungenügend grossen Spielflächen sei die Qualität der Aufenthaltsbereiche und des Aussenraums nicht gewährleistet.