13/25 BVD 110/2021/211 Die Rüge erweist sich als unbegründet. 14/25 BVD 110/2021/211 7. Ästhetik a) Die Beschwerdeführenden 3 und 4 rügen in ihrer Beschwerde hauptsächlich, das bewilligte Bauvorhaben sei nicht mit den Art. 39 und 40 revGBR (Grundsätze der Weiterentwicklung des Orts- und Landschaftsbildes und Aussenraumgestaltung) vereinbar.