e) Auf dem Situationsplan im Anhang 1 des Gutachtens vom B-I-G sind die fünf Sondierstellen auf dem Baugrundstück ersichtlich. Zwar bezog sich das Gutachten auf das damalige Bauprojekt mit zwei Gebäuden. Ausser dass die Lücke zwischen den beiden Gebäuden durch das neue Projekt mit nur einem Gebäude geschlossen wird, hat sich aber nichts grundlegend verändert. Das Projekt liegt marginal anders als das Vorgängerprojekt, wobei davon auszugehen ist, dass allfällige Sondierungen für das aktuelle Projekt nicht an anderen Stellen gemacht worden wären. Eine engmaschigere Sondierung käme der Aushebung der Baugrube nahe und wäre unverhältnismässig.