Auch bezüglich der Baugrubensicherung und der Wasserhaltung nennt das Gutachten diverse Massnahmen und Empfehlungen. Weiter empfiehlt das B-I-G, während des Abbruchs des bestehenden Gebäudes weitere Baugrundabklärungen mittels Baggerschlitz vorzunehmen, um noch unklare Verhältnisse zu klären.