zwecks Bestimmung des Hangwasserspiegels, führte das B-I-G aus, es sei im betreffenden Gebiet mit Hangwasser zu rechnen. Die Sondierungen haben ergeben, dass ein Teil der geplanten Baute auf gut tragfähigem Boden zu liegen kommt, ein Teil auf mittel tragfähigem Boden (Schicht b) und ein weiterer Teil auf schlecht tragfähiger Deckschicht (Schicht a). Das Gutachten führt aus, dass bei Bauten in den Schichten a und b Hilfmassnahmen notwendig sind und schlägt diverse Möglichkeiten vor. Auch bezüglich der Baugrubensicherung und der Wasserhaltung nennt das Gutachten diverse Massnahmen und Empfehlungen.