a) Die Beschwerdeführenden 3 und 4 rügen, die in den Baugesuchsakten enthaltene Baugrunduntersuchung halte fest, der Baugrund im Süden und Westen der Bauparzelle sei sehr schlecht tragfähig und fordere entsprechende Sicherungsmassnahmen. Zudem sei der Bericht aufgrund eines Vorprojektes erstellt worden, welches zwei getrennte Bauten vorgesehen habe, die zudem weiter nördlich geplant gewesen seien. Der Bericht weise explizit darauf hin, dass die Schlussfolgerungen darin nicht auf ein anderes Objekt oder geänderte Verhältnisse übertragen werden dürfe.