Auch dadurch grenzen sich die Sitzplätze noch weiter von der Spielfläche ab. Da die Sitzplätze deutlich höher gelegen sind als die Spielfläche und durch eine Bepflanzung von dieser getrennt sind, ist die Privatsphäre auf den Sitzplätzen genügend gewahrt. Aus diesen Gründen ist es zulässig, dass vorliegend der Abstand zwischen Spielfläche und Sitzplätzen weniger als 3.00 m beträgt.