Gemäss AHOP-Empfehlungen soll in der Regel gegenüber Hauptfassaden von Wohnbauten ein Streifen von 3.00 m nicht an die Spielfläche angerechnet werden, wobei davon abgewichen werden kann, wenn es sich z.B. um eine Hochparterresituation handelt. Die Idee ist, dass in erster Linie von Fenstern zu lärmempfindlichen Räumen ein Abstand von 3.00 m eingehalten wird. Gemäss erläuterndem Plan vom 4. Januar 2022 (Beilage 5 der Beschwerdeantwort vom 10. Januar 2022) hält die Spielfläche einen Abstand von 3.00 m zu den Fassaden mit Fenstern ein. Ein geringerer Abstand besteht nur zu den Balkonen bzw. Sitzplätzen der Erdgeschosswohnungen.