Zudem seien die Flächen auch nicht gut erreichbar. Nur die Bewohner von Erdgeschosswohnungen könnten die Flächen direkt erreichen, die anderen Bewohner müssten die Wohneinheiten durch die Eingänge im Norden verlassen und via Autoabstellfläche und Vorplatz über die Treppe entlang der Westfassade zur Spiel- und Aufenthaltsfläche gelangen. 11 Vorakten, pag. 191 ff. 9/25 BVD 110/2021/211