Weiter bringen sie vor, das Gelände falle gegen Süden verhältnismässig steil ab, weshalb sich das Gelände nicht als Kinderspielfläche eignen würde und folglich nicht angerechnet werden könnte. Den Spiel- und Aufenthaltsbereichen ausserhalb des Gebäudes würden denn bei der Projektierung auch keine Priorität eingeräumt, sie würden einfach im sich ergebenden grossen Grenzabstand angeordnet. Zudem seien die Flächen auch nicht gut erreichbar.