Die Verdichtungsregel ist zudem keine Regelung im Sinne von Art. 75 BauG. Die Gemeinde Worb hat eine eigene Verdichtungsregelung geschaffen, welche nicht nur für grosse Areale gedacht ist. Dieser Artikel ist daher auch unabhängig von Art. 75 BauG auszulegen und die Rechtsprechung zu Art. 75 BauG ist hier nicht einschlägig. i) Aus den Unterlagen zur Voranfrage des Beschwerdegegners vom 21. April 202011 ist ersichtlich, dass bei Anwendung der Regelbauweise acht Wohnungen mit einer Hauptnutzfläche von 862 m2 hätten realisiert werden können. Unter Anwendung der Verdichtungsregel können elf Wohnungen mit einer Hauptnutzfläche von 1157 m2 gebaut werden.