Dies widerspricht der Beilage «Die wichtigsten Änderungen im Baureglement» nicht, da der Wortlaut von Art. 2 Abs. 3 revGBR keinen Hinweis darauf enthält, dass die Verdichtungsregel ausschliesslich auf Bauprojekte, welche sich über mehrere Parzellen erstrecken, anwendbar sein soll. Vielmehr ist davon auszugehen, dass in der Beilage «Die wichtigsten Änderungen im Baureglement» im Sinne eines Beispiels darauf hingewiesen wurde, dass die Verdichtungsregel nicht nur bei einzelnen grösseren Grundstücken zur Anwendung kommen kann, auf denen mehrere Gebäude möglich wären, sondern auch bei Bauprojekten über mehreren Grundstücken verschiedener Eigentümer.