«In den Wohn-, Misch- und Kernzonen ist die folgende Verdichtungsregelung zugelassen: Bei gemeinsamer Projektierung von mehreren Hauptbauten sind die Gebäudelänge und -breite frei, wenn dadurch zusätzliche Wohneinheiten gegenüber der Regelbauweise geschaffen werden und die Qualität der Aufenthaltsbereiche gewährleistet wird. Der Fachausschuss gemäss Art. 45 beurteilt diese Baugesuche insbesondere auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 39 GBR. Sind mehr als 5000 m2 anrechenbare Grundstücksfläche betroffen, ist ein qualitätssicherndes Verfahren nach anerkannten Verfahrensregeln durchzuführen.»