c) Der Beschwerdegegner führt in seiner Beschwerdeantwort vom 10. Januar 2022 aus, dass der Planungskommission zuerst eine Variante mit zwei Gebäuden vorgestellt worden sei, dies gehe auch aus dem Bericht über die Baugrund- und Grundwasserverhältnisse vom 3. April 2019 hervor. Auch das aktuelle Bauvorhaben bestehe weiterhin aus mehreren Hauptbauten, was in der Fassadenansicht durch die abgestufte Dachgestaltung wahrnehmbar sei. Die drei Hauptbauten seien zudem autonom, würden über jeweils eigene Ein- und Ausgänge und Aufzüge verfügen und seien räumlich voneinander unabhängig und getrennt.