Auch die Tatsache, dass für kleinere Vorhaben in der Wohnzone W2 Verdichtungspotenzial durch die Aufhebung der Ausnützungsziffer und der Verlängerung der maximalen Gebäudelänge von 25.00 auf 30.00 m geschaffen worden sei, weise darauf hin, dass mit der Verdichtungsregel bloss grössere Bauten mit mehreren Gebäuden gemeint seien.