Bauvorhaben hatten, noch bestritten waren. Nach Vornahme der Bereinigung des neuen GBR durch die Gemeinde Worb wurden die diesbezüglichen Einsprachen gegenstandslos. Die im Sommer 2021 noch hängigen Einsprachen betrafen Vorschriften und Themen, die keinen Einfluss auf das Bauvorhaben hatten (Zuordnung bestimmter Parzellen zu bestimmten Zonen, Energievorgaben in den Zonen mit Planungspflicht, Amateur- und Mobilfunk, weitergehende Formulierung bezüglich oberirdische Abstellplätze und wasserdurchlässigem, begrüntem Belag für nicht überdeckte Abstellplätze, etc.), weshalb das AGR, wie in der Stellungnahme vom 20. Juli 2021 ausgeführt, die vorzeitige Baubewilligung genehmigen konnte.