Frist wurde eine weitere Einsprache erhoben. Nach Beschluss durch den Gemeinderat wurden die Unterlagen zur Ortsplanungsrevision am 6. April 2021 erneut beim AGR zur Genehmigung eingereicht. Mit Verfügung vom 3. Februar 2022, welche den Parteien im vorliegenden Verfahren mit Verfügung vom 28. März 2022 zugestellt wurde, hat das AGR die Ortsplanungsrevision genehmigt. Gegen die Verfügung sind keine Beschwerden eingegangen und die Pläne und Vorschriften der Gesamtrevision der Ortsplanung sind am 18. März 2022 in Kraft getreten.