Während dieser Auflagefrist gingen keine Einsprachen ein. Der Gemeinderat beschloss die geringfügige Änderung der Vorschriften und Pläne am 21. Oktober 2019, machte sie öffentlich bekannt und reichte sie am 24. Oktober 2019 dem AGR zur Genehmigung ein. Nach einer ersten Prüfung durch das AGR überarbeitete die Gemeinde Worb die in der Ortsplanung beanstandeten Punkte, nahm eine geringfügige Änderung nach Art. 122 BauV6 vor und legte die überarbeitete Version vom 10. Dezember 2020 bis 15. Januar 2021 öffentlich auf. Innert Frist wurde eine weitere Einsprache erhoben.