b) Die Vorinstanz führt in ihrer Stellungnahme vom 12. Januar 2022 aus, dass nach einigen geringfügigen Änderungen der Ortsplanung diese vom 10. Dezember 2020 bis am 15. Januar 2021 nochmals öffentlich aufgelegt worden sei. Es habe eine weitere Einigungsverhandlung stattgefunden, worauf die Unterlagen erneut ans AGR zur Genehmigung zugestellt worden sein. Im Juni 2021 habe die Vorinstanz aufgrund der Änderungen das AGR nochmals zur Einreichung eines Amtsberichts bezüglich der vorzeitigen Baubewilligung eingeladen. Dieser sei positiv ausgefallen, da die für die Bauparzelle massgebenden neuen Vorschriften unbestritten seien und im Genehmigungsverfahren nicht geändert würden.