In einem späteren Amtsbericht sei das AGR zum gegenteiligen Schluss gekommen und habe die Zustimmung zur vorzeitigen Baubewilligung erteilt. Der Grund dafür sei nicht angegeben und auch nicht aus dem Bauentscheid ersichtlich. Die Beschwerdeführenden 1 und 2 beantragen die Einholung einer Stellungnahme des AGR im Rahmen des vorliegenden Beschwerdeverfahrens. 3/25 BVD 110/2021/211