Die Bauherrschaft wandte sich bereits im Oktober 2019 mit Bauvoranfragen an die Planungskommission der Gemeinde Worb. Sie präsentierte das Vorhaben auf der Bauparzelle in Regelbauweise als auch unter Anwendung der Verdichtungsregel, gemäss der bei gemeinsamer Projektierung von mehreren Hauptbauten Gebäudelänge und -breite frei sind, wenn dadurch mehr Wohneinheiten geschaffen werden können (vgl. E. 4). Unter Anwendung der Regelbauweise und unter Einhaltung der entsprechenden Abstände könnten laut Bauherrschaft auf dem Grundstück zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt acht Wohnungen und einer Hauptnutzfläche von 862 m2 gebaut werden.