2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden 1 und 2 am 7. Dezember 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 5. November 2021 und die Erteilung des Bauabschlages. Sie machen insbesondere geltend, die Voraussetzungen für eine vorzeitige Baubewilligung würden fehlen, durch den fehlerhaft angewandten Verdichtungsartikel sei die maximale Gebäudelänge überschritten und die Fläche für Aufenthaltsbereiche und Spielplätze sei ungenügend.