d) Die von der Gemeinde für die Entfernung der Reklame angeordnete Wiederherstellungsfrist von 30 Tagen nach Rechtskraft des Entscheids ist grosszügig bemessen. Die Entfernung eines Leuchtkastens sollte ohne Weiteres innerhalb eines Tages vorgenommen werden können; auch wenn für die Entfernung Dritthilfe benötigt wird, kann die Reklame innert der angesetzten Frist von 30 Tagen problemlos entfernt werden. 5. Zusammenfassung und Kosten