BVR 2013 S. 85 E. 5.1 11 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 5. Aufl., Band I, Bern 2020, Art. 46 N. 9b 7/9 BVD 110/2021/210 an der konsequenten Verhinderung von Bauten, die der baurechtlichen Ordnung widersprechen, generell gross ist.12 Gründe, warum es bei der von der Vorinstanz angeordneten Entfernung der Reklame am öffentlichen Interesse fehlen sollte, sind keine ersichtlich.