Nach dem Gesagten liegen keine derart besonderen Verhältnisse vor, welche es erforderlich machen, dass die Leuchtreklame die Höhe von 50 cm aufweisen müsste. Die gesamte Beschriftung (Firmenanschriften) findet in unveränderter Grösse auch auf einem Leuchtkasten mit 30 cm Höhe Platz und ein Adresszusatz auf der Leuchtreklame ist nicht erforderlich. Auch falls der Adresszusatz «D.________» auf der Leuchtreklame notwendig wäre, wäre eine Höhe von 30 cm ausreichend, um diesen kurzen Adresszusatz auf der Leuchtreklame (nach marginaler Anpassung der Firmenanschriften) zu integrieren.