Vor diesem Hintergrund ist die Praxis der Stadt Bern rechtlich haltbar, in den Lauben der Oberen Altstadt nur Leuchtkästen oder unbeleuchteten Schilder mit einer maximalen Höhe von 30 cm zuzulassen, damit diese nicht zu dominant in Erscheinung treten. Ebenso rechtlich haltbar ist in diesem Zusammenhang die Praxis der Stadt Bern, dass die von der Laubendecke herunterhängenden Leuchtkästen und Schilder in erster Linie für das Anbringen von Firmenanschriften bzw. Eigenreklamen vorgesehen sind und nicht für adressbildende Angaben wie die Hausnummer oder Adresse.