_» müsste weggelassen werden, dann würde die gesamte Beschriftung in unveränderter Grösse auch auf einem Leuchtkasten mit 30 cm Höhe Platz finden. Es ist nachvollziehbar und rechtlich haltbar, dass die Vorinstanz in der Oberen Altstadt dem Laubenbild eine wichtige Bedeutung beimisst und diese nicht durch zu grosse Leuchtkästen oder unbeleuchtete Schilder dominieren lassen will. Vor diesem Hintergrund ist die Praxis der Stadt Bern rechtlich haltbar, in den Lauben der Oberen Altstadt nur Leuchtkästen oder unbeleuchteten Schilder mit einer maximalen Höhe von 30 cm zuzulassen, damit diese nicht zu dominant in Erscheinung treten.