d) In ihrer Stellungnahme vom 17. Dezember 2021 hielt die Stadt Bern fest, dass die Überhöhung des Kastens für die verwendete Anschrift nicht notwendig sei. Die Beschriftung würde in unveränderter Grösse auch auf einem Leuchtkasten mit 30 cm Höhe Platz finden. Für Adressangaben sind Reklametafeln an einer schützenswerten Liegenschaft im Perimeter des Unesco Weltkulturerbe nicht vorgesehen.