Der Eingang D.________ sei innerhalb der Laube bereits direkt beim Eingang auf Augenhöhe mit einer Tafel mit der Hausnummer und Mieterbeschriftungen gekennzeichnet (Tafelgrösse 52.7 cm x 125.5 cm); eine Wiederholung der Adresse auf dem Leuchtkasten sei daher unnötig. Die Ausgestaltung des Leuchtkastens weise breite schwarze Randflächen auf. Die auf dem Leuchtkasten angebrachten Werbeflächen würden etwa zwei Drittel der Gesamthöhe beanspruchen. Die Beschriftung würde somit in unveränderter Grösse auch auf einem Leuchtkasten mit 30 cm Höhe Platz finden. Eine Überhöhung des Leuchtkastens auf 50 cm sei daher nicht erforderlich.